Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bundesverband der privaten Historiker e.V.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für mit dem Bundesverband der privaten Historiker e.V. als Veranstalter (im folgenden VA genannt) geschlossenen Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin (im folgenden TN genannt) die AGB an. Für Ostwall-Reisen gilt zusätzlich ein gesondertes Merkblatt.
§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung kann per Post, per Fax, per E-Mail oder über die E-Mail-Adresse anfrage@ostwall-reisen.de und buchung@ostwall-reisen.de erfolgen. Die Anmeldung gilt als verbindliches Vertragsangebot.
Der VA kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auf-tragsbestätigung annehmen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
§ 3 Preise, Zahlungen und Durchführung
1. In dem vertraglich vereinbarten Entgelt (Teilnahmeentgelt) ist die Umsatzsteuer enthalten.
2. Die Zahlung des Teilnahmeentgelt hat ausschließlich auf das in der Vertragsbestätigung genannte Konto unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu erfolgen.
3. Mit Zugang der Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Teilnahmeentgelts fällig. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Restsumme durch Barzahlung oder Überweisung zu begleichen. Bei Überweisungen gilt der Tag des Zahlungseingangs und nicht der Tag der Auftragserteilung als fristgemäß. Insbesondere gelten die Zahlungsziele in der Rechnung.
4. Die Touren werden nach den für die Durchführung nötigen Tagen berechnet, dazu gehören auch Anfahrt- und Abreisezeiten.
Vor Ort sind auch die Fahrten zu den Objekten Berechnungsgrundlage. Wir bieten ausschliesslich Gesamtkonzepte an.
So werden für längere Touren wie die Wolfsschanzetour oder die Dänemarktour von Deutschland aus berechnet und angefahren. Zu Lockerung der langen Strecken werden Zwischenziele auf der Strecke angefahren.
§ 4 Rücktritt
Der VA behält sich vor, Verträge mit dem TN zu stornieren, sofern das gesamte Teilnahmeentgelt nicht zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto des VA eingegangen ist. Der TN kann bis zwei Wochen vor der Veranstaltung schriftlich, per Fax oder per E-Mail vom Vertrag zurücktreten.
§ 5 Stornokosten
1. Bei einem Rücktritt des TN bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden 50 % des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale erhoben. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt des TN ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung beim VA. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird.
2. Bei einem Rücktritt des TN innerhalb von vier bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden 70 % des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale erhoben. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt des TN ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung beim VA. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird.
3.Bei einem späteren Rücktritt des VN bzw, bei Nichtteilnahme werden 100 % des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale erhoben.
4. Die in den Absätzen 1. – 3. genannten Kostenpauschalen entfallen bzw. reduzieren sich, wenn der TN nachweisen kann, dass dem VA kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden geringer als die Pauschale ist
§ 6 Absage oder Änderungen von Veranstaltungen
1. Der VA hat das Recht, eine Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. mangelnde Teilnehmerzahl, kurzfristige Nichtverfügbarkeit des Referenten, höhere Gewalt) zu verschieben oder abzusagen.
2. Der TN wird über eine Verschiebung/Absage über seine in der Anmeldung genannten Kontaktdaten informiert. Im Fall einer Absage oder Verhinderung des TN beim Alternativtermin wird bereits gezahltes Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des TN sind ausgeschlossen.
3. Der VA behält sich vor, Referenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der TN kann daraus keine Ansprüche wie Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Teilnahmeentgelts ableiten.
§ 7 Haftung
1. Der VA haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Der VA haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der VA haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der VA im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des VA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Busbetreiber bei Busreisen, Taxiunternehmer, Pensionsinhaber, Hoteliers und Gast-wirte, deren Dienste im Zusammenhang mit einer Veranstaltung vom TN in Anspruch genommen werden, gelten nicht als gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des VA. Sie haften separat und unabhängig für Schäden, die einem TN in dem jeweiligen Verantwortungsbereich entstanden sind.
8. Datenschutz
Die vom TN bei der Anmeldung angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsabwicklung und der Rechnungslegung gespeichert und verarbeitet. Sofern der TN bei der Anmeldung oder bei der Veranstaltung in eine weitere Datenver-arbeitung einwilligt (wie zum Beispiel die Aufnahme in die Adressatenliste eines Newsletters), werden die Daten nur für die angebenen Zwecke gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
9. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Widerrufsbelehrung
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu widerrufen. Die Verwendung eines Formulars ist nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der TN die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses absendet. Der VA hat in diesem Fall alle Zahlungen, die er vom TN erhalten hat, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei ihm eingegangen ist. Die Reglungen in § 5 gelten entsprechend.
§ 11 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
3. Der VA behält sich das Recht vor, Gruppen zu Terminen mit besonderem Interesse zusammen legen.